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Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden:
Für weitere Informationen wenden sie sich an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder die verfahrensführende Behörde.
Namensänderungsgesetz (NÄG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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