Home > Gemeindeamt > Standesamt > Wir bedauern den Tod
Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden. Weitere Informationen zu Einantwortung und Einantwortungsbeschluss finden sich unter Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Jetzt kostenlos herunterladen:
Gemeindenachrichten 01/2024Mehr...