Home > Gemeindeamt > Standesamt > Bund fürs Leben > Bund fürs Leben - 2014

Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen

Allgemeine Informationen

Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen, z.B. wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von einer Nachbarin/einem Nachbarn kauft, müssen verbüchert werden. Zuvor muss der Nutzwert in einem Gerichtsverfahren (Schlichtungsstellenverfahren) neu festgesetzt werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

Erforderliche Unterlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz



Zum Seitenanfang


Marktgemeinde Kirchberg am Walde
3932 Kirchberg am Walde  7, Tel.: +43 2854 7010 Fax: DW4
Web http://www.kirchbergamwalde.at, E-Mail gemeinde@kirchbergamwalde.at