Home > Gemeindeamt > Standesamt > Wir freuen uns über die Geburt > 2015

Obsorge

Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben. 

Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.

Informationen zum Thema "Obsorge" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz



Zum Seitenanfang


Marktgemeinde Kirchberg am Walde
3932 Kirchberg am Walde  7, Tel.: +43 2854 7010 Fax: DW4
Web http://www.kirchbergamwalde.at, E-Mail gemeinde@kirchbergamwalde.at