Home > Gemeindeamt > Verwaltung > Mitarbeiter
Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Jetzt kostenlos herunterladen:
Gemeindenachrichten 01/2024Mehr...