Home > Gemeindeamt > Standesamt > Bund fürs Leben > Bund fürs Leben - 2007

Europäischer Feuerwaffenpass

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen. Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen. Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.

Ausführliche Informationen zum Thema "Europäischen Feuerwaffenpasses - Antrag" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Zum Seitenanfang


Marktgemeinde Kirchberg am Walde
3932 Kirchberg am Walde  7, Tel.: +43 2854 7010 Fax: DW4
Web http://www.kirchbergamwalde.at, E-Mail gemeinde@kirchbergamwalde.at