Home > Gemeindeamt > Bürgerservice > Formulare
Ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft kann ein Untermiet- oder ein Hauptmietvertrag sein. Ein Untermietvertrag besteht zwischen Hauptmieterin(n)en/Hauptmieter und Untermieterin(nen)/Untermieter. Ein Hauptmietvertrag hingegen liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Wohnungssuchenden/dem Wohnungssuchenden und der Wohnungs- oder Hauseigentümerin/dem Wohnungs- oder Hauseigentümer geschlossen wird.
Folgende vertragliche Möglichkeiten bestehen:
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Jetzt kostenlos herunterladen:
Gemeindenachrichten 01/2024Mehr...