Home > Gemeindeamt > Standesamt > Wir freuen uns über die Geburt > 2008

Unterhalt

Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder, Eltern, Ehepartnerin/Ehepartner.

Unterhaltsleistungen werden in Form von Naturalunterhalt (z.B. Beistellung einer Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Taschengeld) oder Geldunterhalt erbracht.

Ausführliche Informationen zum Thema "Unterhalt" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Zum Seitenanfang


Marktgemeinde Kirchberg am Walde
3932 Kirchberg am Walde  7, Tel.: +43 2854 7010 Fax: DW4
Web http://www.kirchbergamwalde.at, E-Mail gemeinde@kirchbergamwalde.at